Bildungspaket: Lernförderung kostenfrei auch im Einzelunterricht
Seit Januar 2011 haben Kinder aus Familien, die Arbeitslosengeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, Anspruch auf das Bildungspaket.
Das Formular zur Beantragung der Lernförderung erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Amt oder auch bei uns.
Lassen Sie das Formular vom entsprechenden Fachlehrer ausfüllen – es sind auch mehrere Fächer möglich. Nachdem Lehrer und Schulleiter das Formular ausgefüllt haben, erhalten Sie dieses zurück.
Sobald Sie die Bestätigung der Schule erhalten haben, dass eine Lernförderung aus Sicht der Fachlehrer notwendig ist, reichen Sie den ausgefüllten Antrag beim Amt ein.
Nach kurzer Zeit erhalten Sie über den Postweg Ihre Bewilligung – diese benötigen wir zur Abrechnung der Nachhilfe. Bitte lassen Sie uns diese in Kopie zukommen.
Nähere Informationen und die Beantragung der Lernförderung können Sie bei Ihrem zuständigen Amt vornehmen (Jobcenter, Sozialamt, Wohngeldstelle).
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Antragstellung persönlich. Kontaktieren Sie dazu einfach Ihre nächstgelegene Filiale.
Kölner Straße 18
51789 Lindlar
Govieuxstraße 17
51588 Nümbrecht
Leitung Samir Kehailia
02205 894257
Hauptstraße 278
51503 Rösrath-Hoffnungsthal
Filialleitung Joschua Sudermann
02262 750000
Hauptstraße 20
51674 Wiehl
Leitung Jasmin Sauermann
02267 828288
Hochstraße 55
51688 Wipperfürth
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